ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN 2010 –
AUSZUG
Die
vollständigen AGB liegen beim Vermieter zur Einsichtnahme
aus.
§1.
Anwendungsbereich
Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden für alle Mietverträge über
Wasserfahrzeuge mit der Camping Wirt Matthias Gfrerer,
Seeuferstarße 109, 9520 Annenheim info@campingwirt.at
Anwendung.
§2. Leistungsbeschreibung
Der
Mieter erwirbt für die Dauer der Miete das Recht, den
Mietgegenstand zum Befahren der Gewässer in dem in dem jeweiligen
Mietvertrag bezeichneten und in einer Einweisung durch den
Vermieter genannten Bereich zu nutzen. Der Vermieter ist im Umfang
des oder der durch den Mieter gebuchten Arrangements verpflichtet,
Bewirtungsleistungen zu erbringen. Der Vermieter ist berechtigt,
die Bewirtungsleistungen durch Dritte nach seiner Wahl erbringen zu
lassen. Eine Untervermietung ist nicht zulässig. Änderungen an dem
Mietgegenstand, insbesondere durch Verdeckung eventuell
angebrachter Werbung, sind nicht zulässig.
§3. Nebenpflichten
(1)
BBQ-Donut:
Die Bedienung des BBQ-Donut hat nach den Vorschriften des
Benutzerhandbuchs zu erfolgen, das sich auf jedem BBQ-Donut
befindet, sowie nach den Einweisungen durch den Vermieter.
Der Verzehr von mitgebrachten Getränken und Speisen ist nicht
zulässig. Bei aufkommendem schlechtem Wetter mit zu erwartenden
Windstärken von 4 (20-28 km/h) oder mehr hat der Mieter
unverzüglich den Schirm des BBQ-Donut zu schließen und zum Verleih
zurückzukehren. Sollten die Antriebsakkus ausfallen oder entleert
sind, ist mit dem Notakku unter dem Fahrersitz unverzüglich an den
Liegeplatz zurück zu fahren. Erreicht auch der Notakku sein
Kapazitätsende vor Erreichen des Liegeplatzes, ist mit den Paddeln
zurück zu rudern und vorher die Notruf-Nummer 0043 650 3047343 oder
0043 650 3122052 des Vermieters anzurufen.
Nichtschwimmer oder ungeübte Schimmer haben eine Schwimmweste zu
tragen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch den
Nichtgebrauch einer Schwimmweste entstehen. Der Kapitän,
also derjenige, der das Wasserfahrzeug steuert, hat darauf zu
achten, daß er in der Lage ist, das Wasserfahrzeug zu führen.
Insbesondere hat er den Genuss von Alkohol oder anderen Drogen zu
unterlassen. Das Steuern der Wasserfahrzeuge unter Einfluss von
Alkohol oder anderen Drogen ist nicht gestattet.
Den Schiffen der kommerziellen Schiffahrt, des Ruderclubs und des
Wasserschiclubs ist immer Vorfahrt zu gewähren. Der Mieter und
seine Passagiere haben die Natur schonend zu behandeln. Der
Vermieter verweist auf die in § 11 genannten Regeln des
Bundesverkehrsministeriums. Toiletten stehen zur Benutzung am
Liegeplatz zur Verfügung. Abfälle dürfen in keinem Fall in das
Wasser oder sonst in die freie Natur entsorgt werden. Zur
Entsorgung von Abfällen steht auf BBQ-Donuts ein gesonderter
Behälter zur Verfügung, im Übrigen stehen Abfallbehälter beim
Vermieter zur Verfügung.
§4. Rücktritt, Annahmeverzug, Verzug des Vermieters
Bei einem Rücktritt später als zwei Tage vor dem Tag des
vereinbarten Mietbeginns hat der Mieter dem Vermieter den vollen
Mietpreis zu zahlen. Entscheidend ist das Datum des Zugangs beim
Vermieter. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen und
ist an den Vermieter wie in § 1 bezeichnet, zu richten. Ein
eventuelles Widerrufsrecht nach § 312a BGB oder aus anderen
Vorschriften bleibt hiervon unberührt.
Verhindert schlechtes Wetter (z.B. Hochwasser, Gewitter, starker
Wind oder Regen) zum Zeitpunkt des vereinbarten Mietbeginns, dass
Wasserfahrzeuge den Liegeplatz verlassen, sind Rücktritt des
Mieters und
Rückerstattung der Miete ausgeschlossen. Jedoch kann
der Mieter das oder die Wasserfahrzeuge für einen späteren
Zeitpunkt bis zu einem Jahr nach dem vereinbarten Mietbeginn unter
Anrechnung bereits gezahlter Miete vorbehaltlich Verfügbarkeit
reservieren. Es sei denn, dass der Mieter von der
„Rücktritts-Versicherung“ Gebrauch gemacht
hat. In diesem Falle wird ihm die Miete erstattet. Oder die
Arrangements können beim Camping Wirt eingenommen werden. Hier
entfällt natürlich die Miete für die Grundpauschale.
Erhält der Vermieter den vermieteten Gegenstand von einem Vormieter
verspätet zurück, ist er berechtigt, einen anderen als den
Mietgegenstand zur Benutzung zur Verfügung zu stellen, jedoch nur
aus derselben Gattung. Das Recht des Mieters zum Rücktritt vom
Vertrag ist für solche Pflichtverletzungen ausgeschlossen, die der
Vermieter nicht zu vertreten hat.
§5. Rückgabe, Verzug des Mieters
Am Ende der Mietzeit ist der Mietgegenstand wieder an den
Liegeplatz zurückzubringen. Alle Kosten, die dadurch entstehen, daß
der Mieter den Mietgegenstand an einem anderen Ort hinterläßt,
gehen zu Lasten des Mieters. Übergibt der Mieter den Mietgegenstand
nicht zum vereinbarten Mietende an den Vermieter, wird für pro
angefangene weitere 10 Minuten der reguläre Mietpreis für jede
begonnene Stunde zuzüglich eines pauschalen Schadensersatzes in
Höhe von 10% des regulären Mietpreises fällig. Die Geltendmachung
eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten, dem
Mieter bleibt das Recht vorbehalten, einen niedrigeren Schaden
nachzuweisen. Der Vermieter widerspricht einer Verlängerung des
Mietverhältnisses über das Ende des Tages hinaus, an dem das Ende
des Mietverhältnisses vereinbart war. Bei übermäßiger Verschmutzung
hat der Mieter die Kosten für eine Reinigung zu tragen, die
pauschal 50,00 EUR betragen.
§6. Haftung des Mieters
Der Mieter hat bei Übernahme der Mietsache diese auf etwaige
Schäden zu untersuchen und diese unverzüglich anzuzeigen. Mit dem
Ablegen von der Anlagestelle erkennt der Mieter die Mietsache als
vertragsgemäß und einwandfrei an. Der Mieter haftet für alle
Schäden an der Mietsache, es sei denn er hat diese nicht zu
vertreten. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner
Gehilfen oder Passagiere.
§7. Haftung des Vermieters
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit haftet der Vermieter nur, wenn sie auf einer
fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters
oder eines Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreters beruhen.
Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur, wenn sie auf einer
grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des
Vermieters oder eines Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen
Vertreters beruhen. Für andere Schäden haftet der Vermieter
nicht.
§8. Fristlose Vertragsauflösung
Verletzt eine Partei ihre sich aus diesem Vertrag ergebenden
Pflichten in grober Weise, hat die jeweils andere Partei das Recht,
den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos aufzulösen.
§9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der Bedingungen
im Übrigen. An die Stelle einer etwa unwirksamen Bestimmung tritt
eine ihrem Inhalt entsprechende wirksame Bestimmung, die dem
mutmaßlichen Willen der Parteien entspricht.
§10. Geltung
weiterer Vorschriften
§11. Gerichtsstand, Erfüllungsort,
Rechtswahl
Gerichtsstand
und Erfüllungsort ist Villach.
§12. Goldene Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der
Natur
Der
Mieter soll sich an die folgenden aufgestellten Regeln für das
Verhalten von Wassersportlern in der Natur halten (Auszug):
Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Röhrichtbeständen,
Schilfgürteln und anderen unübersichtlich bewachsenen Uferpartien
sowie Ufergehölzen – auf breiten Flüssen beispielsweise 30 – 50
Meter. Halten Sei einen ausreichenden Mindestabstand zur
Vogelansammlungen auf dem Wasser – wenn möglich mehr als 100m.
Befolgen Sie in Naturschutzgebieten unbedingt die geltenden
Vorschriften. Häufig ist Wassersport in Naturschutzgebieten
ganzjährig, mindestens zeitweise, völlig untersagt oder nur unter
ganz bestimmten Bedingungen möglich. – Beachten Sie die
Befahrungsregelungen. Nehmen sie in „Feuchtgebieten internationaler
Bedeutung“ bei der Ausübung des Wassersports besondere Rücksicht.
Benutzen Sie beim Landen die dafür vorgesehenen Plätze oder solche
Stellen, an denen sichtbar kein Schaden angerichtet werden kann.
Nähern Sie sich auch vom Land her nicht Schilfgürteln und der
sonstigen dichten Ufervegetation, um nicht in den Lebensraum von
Vögeln, Fischen, Kleintieren und Pflanzen einzudringen, um diese zu
gefährden. Beobachten und fotografieren Sie Tiere möglichst nur aus
der Ferne. Helfen Sie, das Wasser sauber zu halten. Abfälle gehören
nicht ins Wasser.
§13. Schlussbestimmungen
Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB. Andere Bedingungen
werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihrer Geltung nicht
ausdrücklich widersprechen.
Stand: Mai 2010
gez. MG
